| 3. Voraussetzung fuer den Aufseher- und den Diakonendienst | 3.1 Das Wort ist gewiss: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst
trachtet, so begehrt er ein schoenes Werk. 3.2 Der Aufseher nun
muss untadelig sein, Mann einer Frau, nuechtern, besonnen,
sittsam, gastfrei, lehrfaehig, 3.3 kein Trinker, kein Schlaeger,
sondern guetig, nicht streitsuechtig, nicht geldliebend, 3.4 der
dem eigenen Haus gut vorsteht und die Kinder mit aller
Ehrbarkeit in Unterordnung haelt 3.5 - wenn aber jemand dem
eigenen Haus nicht vorzustehen weiss, wie wird er fuer die
Gemeinde Gottes sorgen? -, 3.6 nicht ein Neubekehrter, damit
er nicht, aufgeblaeht, dem Gericht des Teufels verfalle. 3.7 Er
muss aber auch ein gutes Zeugnis haben von denen, die draussen
sind, damit er nicht in uebles Gerede und in den Fallstrick des
Teufels geraet.
3.8 Ebenso die Diener: ehrbar, nicht doppelzuengig, nicht
vielem Wein ergeben, nicht schaendlichem Gewinn nachgehend, 3.9
die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren.
3.10 Lass sie aber auch zuerst erprobt werden, dann lass sie
dienen, wenn sie untadelig sind. 3.11 [Ihre] Frauen [sollen]
ebenso ehrbar sein, nicht verleumderisch, nuechtern, treu in
allem. 3.12 Die Diener seien [jeweils] Mann einer Frau und
sollen den Kindern und den eigenen Haeusern gut vorstehen; 3.13
denn die, welche gut gedient haben, erwerben sich eine schoene
Stufe und viel Freimuetigkeit im Glauben, der in Christus Jesus
ist. | | |
| | Verhalten in der Gemeinde Gottes - Das Geheimnis der Gottseligkeit |
3.14 Dies schreibe ich dir in der Hoffnung, bald zu dir zu
kommen; 3.15 wenn ich aber zoegere, damit du weisst, wie man
sich verhalten muss im Hause Gottes, das die Gemeinde des
lebendigen Gottes ist, der Pfeiler und die Grundfeste der
Wahrheit. 3.16 Und anerkannt gross ist das Geheimnis der
Gottseligkeit:
Der geoffenbart worden ist im Fleisch,
gerechtfertigt im Geist,
gesehen von den Engeln,
gepredigt unter den Nationen, geglaubt in der Welt, aufgenommen
in Herrlichkeit. | | |
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