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Schlagwort: Frau | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | | Seite 1 von 1 | | | Verhalten von Maennern und Frauen in den Gemeinden | | 2.8 Ich will nun, dass die Maenner an jedem Ort beten, indem sie
heilige Haende aufheben, ohne Zorn und zweifelnde Ueberlegung,
2.9 ebenso, dass [die] Frauen sich in wuerdiger Haltung mit
Schamhaftigkeit und Sittsamkeit schmuecken, nicht mit
Haarflechten und Gold oder Perlen oder kostbarer Kleidung,
2.10 sondern [mit dem], was Frauen geziemt, die sich zur
Gottesfurcht bekennen, durch gute Werke. 2.11 Eine Frau lerne
in der Stille in aller Unterordnung. 2.12 Ich erlaube aber
einer Frau nicht, zu lehren, noch ueber den Mann zu herrschen,
sondern [ich will], dass sie sich in der Stille halte, 2.13
denn Adam wurde zuerst gebildet, danach Eva; 2.14 und Adam
wurde nicht betrogen, die Frau aber wurde betrogen und fiel in
Uebertretung. 2.15 Sie wird aber durch das Kindergebaeren
gerettet werden, wenn sie bleiben in Glauben und Liebe und
Heiligkeit mit Sittsamkeit. | | |
| | 3. Voraussetzung fuer den Aufseher- und den Diakonendienst | 3.1 Das Wort ist gewiss: Wenn jemand nach einem Aufseherdienst
trachtet, so begehrt er ein schoenes Werk. 3.2 Der Aufseher nun
muss untadelig sein, Mann einer Frau, nuechtern, besonnen,
sittsam, gastfrei, lehrfaehig, 3.3 kein Trinker, kein Schlaeger,
sondern guetig, nicht streitsuechtig, nicht geldliebend, 3.4 der
dem eigenen Haus gut vorsteht und die Kinder mit aller
Ehrbarkeit in Unterordnung haelt 3.5 -...
...lzuengig, nicht
vielem Wein ergeben, nicht schaendlichem Gewinn nachgehend, 3.9
die das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen bewahren.
3.10 Lass sie aber auch zuerst erprobt werden, dann lass sie
dienen, wenn sie untadelig sind. 3.11 [Ihre] Frauen [sollen]
ebenso ehrbar sein, nicht verleumderisch, nuechtern, treu in
allem. 3.12 Die Diener seien [jeweils] Mann einer Frau und
sollen den Kindern und den eigenen Haeusern gut vorstehen; 3.13
denn die, welche gut gedient haben, erwerben sich eine schoene
Stufe und viel Freimuetigkeit im Glauben, der in Christus Jesus
ist. | | |
| | Anweisungen im Hinblick auf die Witwen | | ...die Seinen und besonders fuer die Hausgenossen nicht sorgt, so
hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein
Unglaeubiger. 5.9 Eine Witwe soll ins Verzeichnis eingetragen
werden, wenn sie wenigstens sechzig Jahre alt ist, eines Mannes
Frau [war], 5.10 ein Zeugnis in guten Werken hat, wenn sie
Kinder auferzogen, wenn sie Fremde beherbergt, wenn sie der
Heiligen Fuesse gewaschen, wenn sie Bedraengten Hilfe geleistet
hat, wenn sie jedem guten Werk nachgegangen ist. 5.11 Juengere
Witw... | | |
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