| 5.17 Die Aeltesten, die gut vorstehen, lass doppelter Ehre
wuerdig geachtet werden, besonders die in Wort und Lehre
arbeiten. 5.18 Denn die Schrift sagt: `Du sollst dem Ochsen,
der da drischt, nicht das Maul verbinden, und: `Der Arbeiter ist
seines Lohnes wert. 5.19 Gegen einen Aeltesten nimm keine Klage
an, ausser bei zwei oder drei Zeugen. 5.20 Die da suendigen,
weise vor allen zurecht, damit auch die uebrigen Furcht haben.
5.21 Ich bezeuge ernstlich vor Gott und Christus Jesu... |