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Schlagwort: Eigentum


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EigentumsEigentumsvolk

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Sabbat- und Jobeljahr.
...Horn durch euer ganzes Land erschallen lassen. 25.10 Und ihr sollt das Jahr des fuenfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freilassung fuer all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel[jahr] soll es euch sein, und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder zu seiner Sippe zurueckkehren. 25.11 Ein Jobel[jahr] soll dieses, das Jahr des fuenfzigsten Jahres, fuer euch sein. Ihr duerft nicht saeen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstoecke nicht abernten; 2...

...achwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstoecke nicht abernten; 25.12 denn ein Jobel[jahr] ist es: es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 25.13 In diesem Jahr des Jobels sollt ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 25.14 Und wenn ihr etwas verkauft - [sei es] ein Verkauf an deinen Naechsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Naechsten -, dann sollt ihr euch gegenseitig nicht uebervorteilen. 25.15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel[jahr] soll...

... Bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes [Getreide] essen. 25.23 Und das Land soll nicht endgueltig verkauft werden, denn mir gehoert das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir. 25.24 Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr fuer das Land Loskauf gestatten. 25.25 Wenn dein Bruder verarmt und [etwas] von seinem Eigentum verkauft, dann soll als sein Loeser sein naechster Verwandter kommen und das Verkaufte seines Bruders einloesen. 25.26 Wenn aber jemand keinen Loeser hat, und seine Hand bringt auf und findet, was zu seinem Loskauf ausreicht, 25.27 dann soll er ...

...n Loeser hat, und seine Hand bringt auf und findet, was zu seinem Loskauf ausreicht, 25.27 dann soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darueber hinausgeht, dem Mann zurueckzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 25.28 Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurueckzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr; und im Jobel[jahr] soll es frei ausgehen, und er soll wie...

... Und wenn seine Hand das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurueckzuzahlen, dann soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft, bleiben bis zum Jobeljahr; und im Jobel[jahr] soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 25.29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, soll sein Loesungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; eine bestimmte Zeit soll sein Loesungsrecht bestehen. 25.30 Wenn es aber nicht geloest wir...

...r, die keine Mauer ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es soll Loesungsrecht fuer ein solches [Haus] bestehen, und im Jobel[jahr] wird es frei ausgehen. 25.32 Und was die Staedte der Leviten, die Haeuser der Staedte ihres Eigentums betrifft, so soll es ein ewiges Loesungsrecht fuer die Leviten geben, 25.33 und zwar so: [Einer] von den Leviten mag es einloesen, oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel[jahr] frei ausgehen. Denn die Haeuser der...

...n ewiges Loesungsrecht fuer die Leviten geben, 25.33 und zwar so: [Einer] von den Leviten mag es einloesen, oder das vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im Jobel[jahr] frei ausgehen. Denn die Haeuser der Levitenstaedte sind ihr Eigentum unter den Soehnen Israel. 25.34 Aber das Feld des Weideplatzes ihrer Staedte darf nicht verkauft werden, denn es gehoert ihnen als ewiges Eigentum. 25.35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand neben dir wankend wird, dann sollst du ihn unterstuetzen [wie] den Fremden und Beisassen, damit er neben dir leben kann. 25.36 Du sollst nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen und sollst dich...

...ienst tun lassen. 25.40 Wie ein Tageloehner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jobeljahr soll er bei dir dienen. 25.41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner Sippe zurueckkehren und wieder zum Eigentum seiner Vaeter kommen. 25.42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Aegypten herausgefuehrt habe. Sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 25.43 Du sollst nicht mit Gewalt ueber ihn herrschen und sollst dich fuerchte...

...n ihnen moegt ihr Knecht und Magd kaufen. 25.45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die als Fremde bei euch wohnen, von ihnen moegt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die sie in eurem Land gezeugt haben; und sie moegen euch zum Eigentum sein, 25.46 und ihr moegt sie euren Soehnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese moegt ihr fuer ewig dienen lassen. Aber ueber eure Brueder, die Soehne Israel, sollt ihr nicht einer ueber den andern mit Gewalt herrschen. 25.47 Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen neben dir etwas erreicht...
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03. Das dritte Buch Mose (Levitikus) ->
25. Sabbat- und Jobeljahr
Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse.
...bo und Beon, 32.4 das Land, das der HERR vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist ein Land fuer Vieh, und deine Knechte haben Vieh. 32.5 Und sie sagten: Wenn wir Gunst in deinen Augen gefunden haben, dann moege dieses Land deinen Knechten zum Eigentum gegeben werden! Lass uns nicht ueber den Jordan ziehen! 32.6 Und Mose sagte zu den Soehnen Gad und zu den Soehnen Ruben: Sollen eure Brueder in den Kampf ziehen, und ihr wollt hier bleiben? 32.7 Und warum wollt ihr das Herz der Soehne Israel ...

...Jordan ziehen, bis er seine Feinde vor sich her vertrieben hat 32.22 und das Land vor dem HERRN unterworfen ist, und ihr danach zurueckkehrt, dann sollt ihr schuldlos sein gegenueber dem HERRN und gegenueber Israel; und dieses Land soll euch als Eigentum gehoeren vor dem HERRN. 32.23 Wenn ihr aber nicht so handelt, siehe, dann habt ihr gegen den HERRN gesuendigt; und ihr sollt erkennen, dass eure Suende euch finden wird. 32.24 Baut euch Staedte fuer eure Kinder und Huerden fuer eure Schafe, und ...

...hne Israel; 32.29 und Mose sagte zu ihnen: Wenn die Soehne Gad und die Soehne Ruben, alle zum Kampf Geruesteten, mit euch vor dem HERRN ueber den Jordan ziehen und das Land vor euch unterworfen sein wird, dann sollt ihr ihnen das Land Gilead zum Eigentum geben. 32.30 Wenn sie aber nicht geruestet mit euch hinueberziehen, dann sollen sie sich unter euch ansaessig machen im Land Kanaan. 32.31 Und die Soehne Gad und die Soehne Ruben antworteten und sagten: Wie der HERR zu deinen Knechten geredet ha...
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04. Das vierte Buch Mose (Numeri) ->
32. Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse
Gesetz ueber Geluebde und Zehnten.
...iester es schaetzt, so soll es feststehen. 27.15 Und wenn der Heiligende sein Haus einloesen will, dann soll er das Fuenftel des Geldes der Schaetzung darueber hinaus hinzufuegen, und es soll ihm gehoeren. 27.16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN [etwas] heiligt, dann soll die Schaetzung nach dem Verhaeltnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat fuer fuenfzig Schekel Silber. 27.17 Wenn er vom Jobeljahr an sein Feld heiligt, soll es gemaess der Schaetzung feststehen. 27...

...] nicht einloest oder wenn er das Feld an einen andern Mann verkauft, kann es nicht wieder eingeloest werden. 27.21 Und das Feld soll, wenn es im Jobeljahr frei ausgeht, fuer den HERRN heilig sein wie ein gebanntes Feld. Es soll dem Priester als Eigentum gehoeren. 27.22 Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum Feld seines Eigentums gehoert, dem HERRN heiligt, 27.23 dann soll ihm der Priester den Betrag der Schaetzung berechnen bis zum Jobeljahr. Er soll die Schaetzung am gleichen Tag als etwas fuer den HERRN Heiliges entrichten. 27.24 Im Jobeljahr soll das Feld wieder an ...

...ag der Schaetzung berechnen bis zum Jobeljahr. Er soll die Schaetzung am gleichen Tag als etwas fuer den HERRN Heiliges entrichten. 27.24 Im Jobeljahr soll das Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den, dem das Land als sein Eigentum gehoerte. 27.25 Und alle Schaetzung soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein. 27.26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt dem HERRN gehoert, das soll kein Mensch heiligen; sei es ei...

...hinzufuegen. Und wenn es nicht ausgeloest wird, dann soll es verkauft werden nach der Schaetzung. - 27.28 Jedoch alles Gebannte, das jemand fuer den HERRN mit dem Bann belegt, von allem, was ihm gehoert, von Mensch oder Vieh oder vom Feld seines Eigentums, [das] darf nicht verkauft und nicht eingeloest werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. 27.29 Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt wird, darf nicht ausgeloest werden: es muss getoetet werden. 27.30 Und der ganze Zehnte...
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03. Das dritte Buch Mose (Levitikus) ->
27. Gesetz ueber Geluebde und Zehnten
Das Lied des Mose.
...Tod. 32.48 Und an eben diesem Tag redete der HERR zu Mose und sprach: 32.49 Steige auf das Gebirge Abarim hier, [auf] den Berg Nebo, der im Land Moab [liegt], der Jericho gegenueber ist, und sieh das Land Kanaan, das ich den Soehnen Israel zum Eigentum gebe! 32.50 Dann wirst du auf dem Berg sterben, auf den du steigst, und wirst zu deinen Voelkern versammelt werden, ebenso wie dein Bruder Aaron auf dem Berg Hor gestorben ist und zu seinen Voelkern versammelt wurde, 32.51 weil ihr treulos gegen...
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05. Das fuenfte Buch Mose (Deuteronomium) ->
32. Das Lied des Mose
90 -> 94
...er der Erde, vergilt den Hochmuetigen ihr Tun! 94.3 Bis wann werden die Gottlosen, HERR, bis wann werden die Gottlosen frohlocken, 94.4 uebersprudeln, Freches reden, werden sich ruehmen alle Uebeltaeter? 94.5 Dein Volk, HERR, zertreten sie, dein Eigentum bedruecken sie. 94.6 Die Witwe und den Fremden bringen sie um, die Waisen ermorden sie. 94.7 Sie sagen: Jah sieht es nicht! Der Gott Jakobs merkt es nicht! 94.8 Habt Einsicht, ihr Unvernuenftigen unter dem Volk! Ihr Toren, wann werdet ihr versta...

.... 94.12 Gluecklich der Mann, den du zuechtigst, Jah, den du belehrst aus deinem Gesetz, 94.13 um ihm Ruhe zu geben vor den boesen Tagen, bis dem Gottlosen die Grube gegraben wird! 94.14 Denn der HERR wird sein Volk nicht verstossen, er wird sein Eigentum nicht verlassen. 94.15 Denn zur Gerechtigkeit wird zurueckkehren das Recht und hinter ihm her alle, die von Herzen aufrichtig sind. 94.16 Wer wird fuer mich aufstehen gegen die Uebeltaeter? Wer wird fuer mich auftreten gegen die, die Boeses tun?...
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Die Lehrbücher ->
02. Die Psalmen ->
04. Viertes Buch
Israel am Sinai - Vorbereitung auf die Gesetzgebung.
... habt gesehen, was ich den Aegyptern angetan und [wie] ich euch auf Adlerfluegeln getragen und euch zu mir gebracht habe. 19.5 Und nun, wenn ihr willig auf meine Stimme hoeren und meinen Bund halten werdet, dann sollt ihr aus allen Voelkern mein Eigentum sein; denn mir gehoert die ganze Erde. 19.6 Und ihr sollt mir ein Koenigreich von Priestern und eine heilige Nation sein. Das sind die Worte, die du zu den Soehnen Israel reden sollst. 19.7 Darauf ging Mose hin, rief die Aeltesten des Volkes ...
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02. Das zweite Buch Mose (Exodus) ->
19. Israel am Sinai - Vorbereitung auf die Gesetzgebung
Reinigungsopfer und Gebraeuche fuer Aussaetzige.
...es Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann[, was vorgeschrieben ist]. Reinigung vom Aussatz an Haeusern. 14.33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron: 14.34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus setze, 14.35 dann soll der, dem das Haus gehoert, kommen und es dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am Haus. 14.36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus ausraeumt, ehe der Priester ...
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14. Reinigungsopfer und Gebraeuche fuer Aussaetzige
Verordnungen ueber das Essen der Opfer.
... weil sie es entweihen. Ich bin der HERR, der sie heiligt. 22.10 Und kein Fremder darf Heiliges essen. Der Beisasse und der Tageloehner eines Priesters duerfen nicht Heiliges essen. 22.11 Wenn aber ein Priester eine Person mit seinem Geld als Eigentum erwirbt, [dann] darf diese davon essen; und seine Hausgeborenen, [auch] sie duerfen von seinem Brot essen. 22.12 Und wenn die Tochter eines Priesters [die Frau] eines fremden Mannes wird, darf sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge essen....
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22. Verordnungen ueber das Essen der Opfer
Staedte der Leviten und Zufluchtsstaedte.
...nen Totschlag begangen hat. Und zu diesen hinzu sollt ihr [noch] 42 Staedte geben. 35.7 Alle die Staedte, die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Weideflaechen, [sollen] 48 Staedte [sein]. 35.8 Und was die Staedte betrifft, die ihr von dem Eigentum der Soehne Israel hergeben sollt: von dem [Stamm], der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem, der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder [Stamm] soll entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, [einige] von seinen Staedten den Leviten ...

...er Blutraecher toetet den Totschlaeger, dann hat er keine Blutschuld. 35.28 Denn der [Totschlaeger] soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der Totschlaeger in das Land seines Eigentums zurueckkehren. 35.29 Und das soll euch zu einer Rechtsordnung sein bei euren Generationen in allen euren Wohnsitzen. 35.30 Fuer jeden, der einen Menschen erschlaegt, [gilt]: auf die Aussage von Zeugen soll man den Moerder toeten; aber ein ein...
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35. Staedte der Leviten und Zufluchtsstaedte
Staedte fuer die Leviten.
...erste Los. 21.11 Und sie gaben ihnen die Stadt des Arba, des Vaters des Enak, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Weideplaetze rings um sie her. 21.12 Aber das Feld der Stadt und ihre Doerfer gaben sie Kaleb, dem Sohn des Jefunne, als sein Eigentum. 21.13 Den Soehnen des Priesters Aaron gaben sie die Zufluchtsstadt fuer den Totschlaeger: Hebron und seine Weideplaetze, sowie Libna und seine Weideplaetze, 21.14 Jattir und seine Weideplaetze, Eschtemoa und seine Weideplaetze, 21.15 Holon und...

...eideplaetze; alle Staedte [waren] vier. 21.40 Alle [diese] Staedte [gehoerten] den Soehnen Meraris nach ihren Sippen, den uebrigen von den Sippen der Leviten, so dass ihr Los zwoelf Staedte umfasste. 21.41 Alle Staedte der Leviten inmitten des Eigentums der Soehne Israel: 48 Staedte und ihre Weideplaetze. 21.42 Diese Staedte hatten, Stadt fuer Stadt, ihre Weideplaetze rings um sich her: so war es bei allen diesen Staedten. 21.43 So gab der HERR Israel das ganze Land, das er ihren Vaetern zu...
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06. Das Buch Josua ->
21. Staedte fuer die Leviten

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