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Schlagwort: Eigentum | Übersicht - a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z | | Seite 1 von 2 1 2 | | | Sabbat- und Jobeljahr. | ...Horn durch euer ganzes Land
erschallen lassen. 25.10 Und ihr sollt das Jahr des
fuenfzigsten Jahres heiligen und sollt im Land Freilassung fuer
all seine Bewohner ausrufen. Ein Jobel[jahr] soll es euch sein,
und ihr werdet jeder wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder
zu seiner Sippe zurueckkehren. 25.11 Ein Jobel[jahr] soll
dieses, das Jahr des fuenfzigsten Jahres, fuer euch sein. Ihr
duerft nicht saeen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine
unbeschnittenen Weinstoecke nicht abernten; 2...
...achwuchs nicht ernten und seine
unbeschnittenen Weinstoecke nicht abernten; 25.12 denn ein
Jobel[jahr] ist es: es soll euch heilig sein. Vom Feld weg sollt
ihr seinen Ertrag essen. 25.13 In diesem Jahr des Jobels sollt
ihr jeder wieder zu seinem Eigentum kommen.
25.14 Und wenn ihr etwas verkauft - [sei es] ein Verkauf an
deinen Naechsten oder ein Kaufen aus der Hand deines Naechsten -,
dann sollt ihr euch gegenseitig nicht uebervorteilen. 25.15
Nach der Zahl der Jahre seit dem Jobel[jahr] soll...
... Bis ins
neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr altes
[Getreide] essen.
25.23 Und das Land soll nicht endgueltig verkauft werden, denn
mir gehoert das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
25.24 Und im ganzen Land eures Eigentums sollt ihr fuer das
Land Loskauf gestatten.
25.25 Wenn dein Bruder verarmt und [etwas] von seinem Eigentum
verkauft, dann soll als sein Loeser sein naechster Verwandter
kommen und das Verkaufte seines Bruders einloesen. 25.26 Wenn
aber jemand keinen Loeser hat, und seine Hand bringt auf und
findet, was zu seinem Loskauf ausreicht, 25.27 dann soll er
...
...n Loeser hat, und seine Hand bringt auf und
findet, was zu seinem Loskauf ausreicht, 25.27 dann soll er
die Jahre seines Verkaufs berechnen und das, was darueber
hinausgeht, dem Mann zurueckzahlen, an den er verkauft hat, und
so wieder zu seinem Eigentum kommen. 25.28 Und wenn seine Hand
das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurueckzuzahlen, dann
soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft,
bleiben bis zum Jobeljahr; und im Jobel[jahr] soll es frei
ausgehen, und er soll wie...
... Und wenn seine Hand
das Ausreichende nicht gefunden hat, um ihm zurueckzuzahlen, dann
soll das von ihm Verkaufte in der Hand dessen, der es kauft,
bleiben bis zum Jobeljahr; und im Jobel[jahr] soll es frei
ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
25.29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt
verkauft, soll sein Loesungsrecht bestehen bis zum Ende des
Jahres seines Verkaufs; eine bestimmte Zeit soll sein
Loesungsrecht bestehen. 25.30 Wenn es aber nicht geloest wir...
...r, die keine Mauer
ringsum haben, sollen zum Feld des Landes gerechnet werden. Es
soll Loesungsrecht fuer ein solches [Haus] bestehen, und im
Jobel[jahr] wird es frei ausgehen. 25.32 Und was die Staedte
der Leviten, die Haeuser der Staedte ihres Eigentums betrifft, so
soll es ein ewiges Loesungsrecht fuer die Leviten geben, 25.33
und zwar so: [Einer] von den Leviten mag es einloesen, oder das
vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im
Jobel[jahr] frei ausgehen. Denn die Haeuser der...
...n ewiges Loesungsrecht fuer die Leviten geben, 25.33
und zwar so: [Einer] von den Leviten mag es einloesen, oder das
vom Haus und der Stadt seines Besitzers Verkaufte mag im
Jobel[jahr] frei ausgehen. Denn die Haeuser der Levitenstaedte
sind ihr Eigentum unter den Soehnen Israel. 25.34 Aber das Feld
des Weideplatzes ihrer Staedte darf nicht verkauft werden, denn
es gehoert ihnen als ewiges Eigentum.
25.35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand neben dir
wankend wird, dann sollst du ihn unterstuetzen [wie] den Fremden
und Beisassen, damit er neben dir leben kann. 25.36 Du sollst
nicht Zins und Aufschlag von ihm nehmen und sollst dich...
...ienst tun lassen. 25.40
Wie ein Tageloehner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis
zum Jobeljahr soll er bei dir dienen. 25.41 Dann soll er frei
von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seiner
Sippe zurueckkehren und wieder zum Eigentum seiner Vaeter kommen.
25.42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land
Aegypten herausgefuehrt habe. Sie sollen nicht verkauft werden,
wie man Sklaven verkauft. 25.43 Du sollst nicht mit Gewalt
ueber ihn herrschen und sollst dich fuerchte...
...n ihnen moegt ihr Knecht und Magd kaufen. 25.45 Und auch von
den Kindern der Beisassen, die als Fremde bei euch wohnen, von
ihnen moegt ihr kaufen und von ihrer Sippe, die bei euch ist, die
sie in eurem Land gezeugt haben; und sie moegen euch zum Eigentum
sein, 25.46 und ihr moegt sie euren Soehnen nach euch vererben,
um sie als Eigentum zu besitzen. Diese moegt ihr fuer ewig dienen
lassen. Aber ueber eure Brueder, die Soehne Israel, sollt ihr nicht
einer ueber den andern mit Gewalt herrschen.
25.47 Wenn aber die Hand eines Fremden oder eines Beisassen
neben dir etwas erreicht... | | |
| | Verteilung des Ostjordanlandes an Ruben, Gad und den halben Stamm Manasse. | ...bo und Beon, 32.4 das Land, das der
HERR vor der Gemeinde Israel geschlagen hat, ist ein Land fuer
Vieh, und deine Knechte haben Vieh. 32.5 Und sie sagten: Wenn
wir Gunst in deinen Augen gefunden haben, dann moege dieses Land
deinen Knechten zum Eigentum gegeben werden! Lass uns nicht ueber
den Jordan ziehen!
32.6 Und Mose sagte zu den Soehnen Gad und zu den Soehnen Ruben:
Sollen eure Brueder in den Kampf ziehen, und ihr wollt hier
bleiben? 32.7 Und warum wollt ihr das Herz der Soehne Israel
...
...Jordan ziehen, bis er
seine Feinde vor sich her vertrieben hat 32.22 und das Land
vor dem HERRN unterworfen ist, und ihr danach zurueckkehrt, dann
sollt ihr schuldlos sein gegenueber dem HERRN und gegenueber
Israel; und dieses Land soll euch als Eigentum gehoeren vor dem
HERRN. 32.23 Wenn ihr aber nicht so handelt, siehe, dann habt
ihr gegen den HERRN gesuendigt; und ihr sollt erkennen, dass eure
Suende euch finden wird. 32.24 Baut euch Staedte fuer eure Kinder
und Huerden fuer eure Schafe, und ...
...hne Israel; 32.29 und Mose sagte zu ihnen: Wenn die
Soehne Gad und die Soehne Ruben, alle zum Kampf Geruesteten, mit
euch vor dem HERRN ueber den Jordan ziehen und das Land vor euch
unterworfen sein wird, dann sollt ihr ihnen das Land Gilead zum
Eigentum geben. 32.30 Wenn sie aber nicht geruestet mit euch
hinueberziehen, dann sollen sie sich unter euch ansaessig machen
im Land Kanaan. 32.31 Und die Soehne Gad und die Soehne Ruben
antworteten und sagten: Wie der HERR zu deinen Knechten geredet
ha... | | |
| | Gesetz ueber Geluebde und Zehnten. | ...iester es schaetzt, so soll es
feststehen. 27.15 Und wenn der Heiligende sein Haus einloesen
will, dann soll er das Fuenftel des Geldes der Schaetzung darueber
hinaus hinzufuegen, und es soll ihm gehoeren.
27.16 Und wenn jemand vom Feld seines Eigentums dem HERRN
[etwas] heiligt, dann soll die Schaetzung nach dem Verhaeltnis
seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat fuer fuenfzig
Schekel Silber. 27.17 Wenn er vom Jobeljahr an sein Feld
heiligt, soll es gemaess der Schaetzung feststehen. 27...
...] nicht einloest oder wenn er das Feld an einen andern
Mann verkauft, kann es nicht wieder eingeloest werden. 27.21
Und das Feld soll, wenn es im Jobeljahr frei ausgeht, fuer den
HERRN heilig sein wie ein gebanntes Feld. Es soll dem Priester
als Eigentum gehoeren.
27.22 Und wenn er ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zum
Feld seines Eigentums gehoert, dem HERRN heiligt, 27.23 dann
soll ihm der Priester den Betrag der Schaetzung berechnen bis zum
Jobeljahr. Er soll die Schaetzung am gleichen Tag als etwas fuer
den HERRN Heiliges entrichten. 27.24 Im Jobeljahr soll das
Feld wieder an ...
...ag der Schaetzung berechnen bis zum
Jobeljahr. Er soll die Schaetzung am gleichen Tag als etwas fuer
den HERRN Heiliges entrichten. 27.24 Im Jobeljahr soll das
Feld wieder an den kommen, von dem er es gekauft hatte, an den,
dem das Land als sein Eigentum gehoerte.
27.25 Und alle Schaetzung soll nach dem Schekel des Heiligtums
geschehen; zwanzig Gera soll der Schekel sein.
27.26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt
dem HERRN gehoert, das soll kein Mensch heiligen; sei es ei...
...hinzufuegen. Und wenn es nicht ausgeloest
wird, dann soll es verkauft werden nach der Schaetzung. - 27.28
Jedoch alles Gebannte, das jemand fuer den HERRN mit dem Bann
belegt, von allem, was ihm gehoert, von Mensch oder Vieh oder vom
Feld seines Eigentums, [das] darf nicht verkauft und nicht
eingeloest werden. Alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
27.29 Alles Gebannte, das an Menschen mit dem Bann belegt
wird, darf nicht ausgeloest werden: es muss getoetet werden.
27.30 Und der ganze Zehnte... | | |
| | Das Lied des Mose. | | ...Tod.
32.48 Und an eben diesem Tag redete der HERR zu Mose und
sprach: 32.49 Steige auf das Gebirge Abarim hier, [auf] den
Berg Nebo, der im Land Moab [liegt], der Jericho gegenueber ist,
und sieh das Land Kanaan, das ich den Soehnen Israel zum Eigentum
gebe! 32.50 Dann wirst du auf dem Berg sterben, auf den du
steigst, und wirst zu deinen Voelkern versammelt werden, ebenso
wie dein Bruder Aaron auf dem Berg Hor gestorben ist und zu
seinen Voelkern versammelt wurde, 32.51 weil ihr treulos gegen... | | |
| | 90 -> 94 | ...er der Erde, vergilt den Hochmuetigen
ihr Tun! 94.3 Bis wann werden die Gottlosen, HERR, bis wann
werden die Gottlosen frohlocken, 94.4 uebersprudeln, Freches
reden, werden sich ruehmen alle Uebeltaeter? 94.5 Dein Volk,
HERR, zertreten sie, dein Eigentum bedruecken sie. 94.6 Die
Witwe und den Fremden bringen sie um, die Waisen ermorden sie.
94.7 Sie sagen: Jah sieht es nicht! Der Gott Jakobs merkt es
nicht! 94.8 Habt Einsicht, ihr Unvernuenftigen unter dem Volk!
Ihr Toren, wann werdet ihr versta...
.... 94.12 Gluecklich der Mann,
den du zuechtigst, Jah, den du belehrst aus deinem Gesetz,
94.13 um ihm Ruhe zu geben vor den boesen Tagen, bis dem
Gottlosen die Grube gegraben wird! 94.14 Denn der HERR wird
sein Volk nicht verstossen, er wird sein Eigentum nicht
verlassen. 94.15 Denn zur Gerechtigkeit wird zurueckkehren das
Recht und hinter ihm her alle, die von Herzen aufrichtig sind.
94.16 Wer wird fuer mich aufstehen gegen die Uebeltaeter? Wer
wird fuer mich auftreten gegen die, die Boeses tun?... | | |
| | Israel am Sinai - Vorbereitung auf die Gesetzgebung. | | ... habt gesehen, was
ich den Aegyptern angetan und [wie] ich euch auf Adlerfluegeln
getragen und euch zu mir gebracht habe. 19.5 Und nun, wenn ihr
willig auf meine Stimme hoeren und meinen Bund halten werdet,
dann sollt ihr aus allen Voelkern mein Eigentum sein; denn mir
gehoert die ganze Erde. 19.6 Und ihr sollt mir ein Koenigreich
von Priestern und eine heilige Nation sein. Das sind die Worte,
die du zu den Soehnen Israel reden sollst.
19.7 Darauf ging Mose hin, rief die Aeltesten des Volkes
... | | |
| | Reinigungsopfer und Gebraeuche fuer Aussaetzige. | | ...es Aussatzes
ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann[,
was vorgeschrieben ist].
Reinigung vom Aussatz an Haeusern.
14.33 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron: 14.34 Wenn
ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Eigentum gebe,
und ich im Land eures Eigentums ein Aussatzmal an ein Haus
setze, 14.35 dann soll der, dem das Haus gehoert, kommen und es
dem Priester melden und sagen: Es sieht mir aus wie ein Mal am
Haus. 14.36 Und der Priester soll gebieten, dass man das Haus
ausraeumt, ehe der Priester ... | | |
| | Verordnungen ueber das Essen der Opfer. | | ... weil
sie es entweihen. Ich bin der HERR, der sie heiligt.
22.10 Und kein Fremder darf Heiliges essen. Der Beisasse und
der Tageloehner eines Priesters duerfen nicht Heiliges essen.
22.11 Wenn aber ein Priester eine Person mit seinem Geld als
Eigentum erwirbt, [dann] darf diese davon essen; und seine
Hausgeborenen, [auch] sie duerfen von seinem Brot essen. 22.12
Und wenn die Tochter eines Priesters [die Frau] eines fremden
Mannes wird, darf sie nicht von dem Hebopfer der heiligen Dinge
essen.... | | |
| | Staedte der Leviten und Zufluchtsstaedte. | ...nen Totschlag begangen hat. Und zu diesen
hinzu sollt ihr [noch] 42 Staedte geben. 35.7 Alle die Staedte,
die ihr den Leviten geben sollt, sie und ihre Weideflaechen,
[sollen] 48 Staedte [sein]. 35.8 Und was die Staedte betrifft,
die ihr von dem Eigentum der Soehne Israel hergeben sollt: von
dem [Stamm], der viel hat, sollt ihr viel nehmen, und von dem,
der wenig hat, sollt ihr wenig nehmen; jeder [Stamm] soll
entsprechend dem Erbteil, das er erben wird, [einige] von seinen
Staedten den Leviten ...
...er Blutraecher toetet den
Totschlaeger, dann hat er keine Blutschuld. 35.28 Denn der
[Totschlaeger] soll in seiner Zufluchtstadt bleiben bis zum Tod
des Hohenpriesters; und nach dem Tod des Hohenpriesters darf der
Totschlaeger in das Land seines Eigentums zurueckkehren. 35.29
Und das soll euch zu einer Rechtsordnung sein bei euren
Generationen in allen euren Wohnsitzen.
35.30 Fuer jeden, der einen Menschen erschlaegt, [gilt]: auf die
Aussage von Zeugen soll man den Moerder toeten; aber ein ein... | | |
| | Staedte fuer die Leviten. | ...erste Los.
21.11 Und sie gaben ihnen die Stadt des Arba, des Vaters des
Enak, das ist Hebron, im Gebirge Juda, und ihre Weideplaetze
rings um sie her. 21.12 Aber das Feld der Stadt und ihre
Doerfer gaben sie Kaleb, dem Sohn des Jefunne, als sein Eigentum.
21.13 Den Soehnen des Priesters Aaron gaben sie die
Zufluchtsstadt fuer den Totschlaeger: Hebron und seine
Weideplaetze, sowie Libna und seine Weideplaetze, 21.14 Jattir
und seine Weideplaetze, Eschtemoa und seine Weideplaetze, 21.15
Holon und...
...eideplaetze; alle Staedte [waren] vier. 21.40 Alle
[diese] Staedte [gehoerten] den Soehnen Meraris nach ihren Sippen,
den uebrigen von den Sippen der Leviten, so dass ihr Los zwoelf
Staedte umfasste.
21.41 Alle Staedte der Leviten inmitten des Eigentums der Soehne
Israel: 48 Staedte und ihre Weideplaetze. 21.42 Diese Staedte
hatten, Stadt fuer Stadt, ihre Weideplaetze rings um sich her: so
war es bei allen diesen Staedten.
21.43 So gab der HERR Israel das ganze Land, das er ihren
Vaetern zu... | | |
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