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seitlich vom Weg nach Hetlon, nach Hamat [und] nach Hazar-Enan -
das Gebiet von Damaskus [bleibt dabei] nordwaerts, seitlich von
Hamat -, von der Ostseite nach Westen: [fuer] Dan ein [Anteil].
48.2 Und neben dem Gebiet von Dan, von der Ostseite bis zur
Westseite: Asser ein [Anteil]. 48.3 Und neben dem Gebiet von
Asser, von der Ostseite bis zur Westseite: Naftali ein [Anteil].
48.4 Und neben dem Gebiet von Naftali, von der Ostseite bis
zur Westseite: Manasse ein [Anteil]. 48.5 Und neben dem Gebiet
von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim ein
[Anteil]. 48.6 Und neben dem Gebiet von Ephraim, von der
Ostseite bis zur Westseite: Ruben ein [Anteil]. 48.7 Und neben
dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda
ein [Anteil].
V. 8-22: Kap. 45,1-8.
48.8 Und neben dem Gebiet von Juda, von der Ostseite bis zur
Westseite, soll die Weihegabe liegen, die ihr aussondern sollt:
25 000 [Ellen] die Breite und die Laenge wie eines der
[Stammes-]Anteile von der Ostseite bis zur Westseite; und das
Heiligtum soll in seiner Mitte sein. 48.9 Die Weihegabe, die
ihr fuer den HERRN aussondern sollt, soll 25 000 [Ellen] in der
Laenge und 20 004 [Ellen] in der Breite [betragen]. 48.10 Und
diesen [Personen] soll die heilige Weihegabe gehoeren: den
Priestern. Nach Norden zu 25 000 [Ellen lang] und nach Westen 10
000 [Ellen] breit und nach Osten 10 000 [Ellen] breit und nach
Sueden 25 000 [Ellen] lang; und das Heiligtum des HERRN soll in
seiner Mitte sein. 48.11 Den geweihten Priestern [soll es
gehoeren], den Soehnen Zadoks, die meinen Dienst versehen haben,
die, als die Soehne Israel abirrten, nicht abgeirrt sind wie die
Leviten abgeirrt sind. 48.12 Und sie sollen eine
Sonderweihgabe von der Weihgabe des Landes erhalten, ein
Hochheiliges neben dem Gebiet der Leviten.
48.13 Und die Leviten [sollen] entsprechend dem Gebiet der
Priester [ein Gebiet haben von] 25 000 [Ellen] Laenge und 10 000
[Ellen] Breite. Jede Langseite soll [also] 25 000 [Ellen
betragen] und die Breite 10 000 [Ellen]. 48.14 1 Und man soll
nichts davon verkaufen noch vertauschen; und das Beste des
Landes soll man nicht [an andere] uebergehen lassen, denn es ist
dem HERRN heilig.
48.15 Und die 5 000 [Ellen], die in der Breite uebrig bleiben,
laengs der 25 000 [Ellen], das soll nicht heilig sein, [sondern]
der Stadt als Wohngebiet und Weideland [dienen]. Und die Stadt
soll mitten darin liegen. 48.16 Und das sollen ihre Masse sein:
die Nordseite 4 500 [Ellen] und die Suedseite 4 500 [Ellen] und
die Ostseite 4 500 [Ellen] und die Westseite 4 500 [Ellen].
48.17 Und die Stadt soll [dies] als Weideland haben: nach
Norden 250 [Ellen] und nach Sueden 250 [Ellen] und nach Osten 250
[Ellen] und nach Westen 250 [Ellen]. 48.18 Und was uebrig
bleibt, [betraegt] in der Laenge, parallel zur Weihegabe, 10 000
[Ellen] nach Osten und 10 000 [Ellen] nach Westen, [es laeuft
parallel zur heiligen Weihegabe]. Sein Ertrag soll denen, die
[in] der Stadt arbeiten, als Nahrung dienen. 48.19 Und die
[in] der Stadt arbeiten, sollen es bearbeiten aus allen Staemmen
Israels.
48.20 Die ganze Weihegabe soll [eine Flaeche von] 25 000 auf 25
000 [Ellen haben]. Als Viereck sollt ihr die heilige Weihegabe
aussondern zusammen mit dem Grundbesitz der Stadt. 48.21 Und
was uebrig bleibt, soll dem Fuersten [gehoeren: Das Gebiet] auf
dieser und auf jener Seite der heiligen Weihegabe und des
Grundbesitzes der Stadt, laengs der 25 000 [Ellen] bis zur
Ostgrenze und nach Westen laengs der 25 000 [Ellen] zur
Westgrenze hin, [soll] entsprechend den [Stammes-]Anteilen dem
Fuersten [gehoeren]. Und die heilige Weihegabe und das Heiligtum
des Hauses soll in seiner Mitte sein. 48.22 Und von dem
Grundbesitz der Leviten und von dem Grundbesitz der Stadt mitten
zwischen dem, was dem Fuersten gehoert, was zwischen dem Gebiet
von Juda und dem Gebiet von Benjamin [liegt], soll dem Fuersten
gehoeren.
48.23 Und der Rest der Staemme: Von der Ostseite bis zur
Westseite: Benjamin ein [Anteil]. 48.24 Und neben dem Gebiet
von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon ein
[Anteil]. 48.25 Und neben dem Gebiet von Simeon, von der
Ostseite bis zur Westseite: Issaschar ein [Anteil]. 48.26 Und
neben dem Gebiet von Issaschar, von der Ostseite bis zur
Westseite: Sebulon ein [Anteil]. 48.27 Und neben dem Gebiet
von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad ein
[Anteil]. 48.28 Und neben dem Gebiet von Gad, nach der
Mittagseite hin, suedwaerts, da soll die Grenze von Tamar sein
[bis zum] Wasser von Meribat Kadesch, zum Bach [Aegyptens] hin,
bis an das grosse Meer. 48.29 Das ist das Land, das ihr den
Staemmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre
Anteile, spricht der Herr, HERR. | | |
| | Die Stadt, ihre Tore und ihr Name. | V. 31-34; 1Mo 35,23-26.
48.30 Und das sind die Ausgaenge der Stadt: Von der Nordseite
aus [,die] 4 500 [Ellen] misst - 48.31 die Tore der Stadt aber
[heissen] nach den Namen der Staemme Israels -, drei Tore nach
Norden zu:
Das Tor Ruben eins, das Tor Juda eins, das Tor Levi eins.
48.32 Und nach der Ostseite hin 4 500 [Ellen] und drei Tore:
Das Tor Joseph eins, das Tor Benjamin eins, das Tor Dan eins.
48.33 Und an der Suedseite 4 500 [Ellen] Mass und drei Tore: Das
Tor Simeon eins, das Tor Issaschar eins, das Tor Sebulon eins.
48.34 An der Westseite 4 500 [Ellen] drei Tore: Das Tor Gad
eins, das Tor Asser eins, das Tor Naftali eins. 48.35
Ringsherum 18 000 [Ellen]. Und der Name der Stadt [heisst] von
nun an: Hier ist der HERR. | | |
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