| Verordnungen ueber Geluebde. | 30.1 Und Mose sprach zu den Soehnen Israel nach allem, was der
HERR dem Mose geboten hatte.
30.2 Und Mose redete zu den Haeuptern der Staemme der Soehne
Israel und sagte: Das ist es, was der HERR geboten hat: 30.3
Wenn ein Mann dem HERRN ein Geluebde ablegt oder einen Eid
schwoert, ein Enthaltungsgeluebde auf seine Seele zu nehmen, dann
soll er sein Wort nicht brechen: nach allem, was aus seinem Mund
hervorgegangen ist, soll er tun.
30.4 Und wenn eine Frau dem HERRN ein Geluebde ablegt oder ein
Enthaltungsgeluebde auf sich nimmt im Haus ihres Vaters, in ihrer
Jugend, 30.5 und ihr Vater hoert ihr Geluebde oder ihr
Enthaltungsgeluebde, das sie auf ihre Seele genommen hat, und ihr
Vater schweigt ihr gegenueber, dann sollen alle ihre Geluebde
gelten, und jedes Enthaltungsgeluebde, das sie auf ihre Seele
genommen hat, soll gelten. 30.6 Wenn aber ihr Vater ihr
gewehrt hat an dem Tag, als er es hoerte, so sollen alle ihre
Geluebde und alle ihre Enthaltungsgeluebde, die sie auf ihre Seele
genommen hat, nicht gelten; und der HERR wird ihr vergeben, weil
ihr Vater ihr gewehrt hat. 30.7 Und wenn sie etwa [die Frau]
eines Mannes wird und ihre Geluebde auf ihr sind oder ein
unbedachter Ausspruch ihrer Lippen, mit dem sie ihre Seele
gebunden hat, 30.8 und ihr Mann hoert es und schweigt ihr
gegenueber an dem Tag, da er es hoert: dann sollen ihre Geluebde
gelten, und ihre Enthaltungsgeluebde, die sie auf ihre Seele
genommen hat, sollen gelten. 30.9 Wenn aber ihr Mann an dem
Tag, da er es hoert, ihr wehrt, dann hebt er ihr Geluebde auf, das
auf ihr ist, und den unbedachten Ausspruch ihrer Lippen, wozu
sie ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird ihr vergeben.
30.10 Aber das Geluebde einer Witwe und einer Verstossenen,
alles, womit sie ihre Seele gebunden hat, soll fuer sie gelten.
30.11 Und wenn eine Frau im Haus ihres Mannes ein Geluebde
abgelegt oder durch einen Eid ein Enthaltungsgeluebde auf ihre
Seele genommen hat, 30.12 und ihr Mann hat es gehoert und ihr
gegenueber geschwiegen, er hat ihr nicht gewehrt: dann sollen
alle ihre Geluebde gelten, und jedes Enthaltungsgeluebde, das sie
auf ihre Seele genommen hat, soll gelten. 30.13 Wenn aber ihr
Mann diese [Geluebde] ausdruecklich aufgehoben hat an dem Tag, als
er sie hoerte, dann soll alles, was ueber ihre Lippen gegangen ist
an Geluebden und an Enthaltungsgeluebden ihrer Seele, nicht
gelten; ihr Mann hat sie aufgehoben, und der HERR wird ihr
vergeben. 30.14 Jedes Geluebde und jeder Eid eines
Enthaltungsgeluebdes, sich selbst zu demuetigen: ihr Mann kann es
bestaetigen, und ihr Mann kann es aufheben. 30.15 Und wenn ihr
Mann von Tag zu Tag ihr gegenueber voellig schweigt, dann
bestaetigt er alle ihre Geluebde oder alle ihre
Enthaltungsgeluebde, die auf ihr sind; er hat sie bestaetigt, denn
er hat ihr gegenueber geschwiegen an dem Tag, als er davon hoerte.
30.16 Wenn er sie aber ausdruecklich aufhebt, nachdem er davon
gehoert hat, dann wird er ihre Schuld tragen.
30.17 Das sind die Ordnungen, die der HERR dem Mose geboten
hat, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen einem Vater
und seiner Tochter in ihrer Jugend im Haus ihres Vaters.
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