| Taegliche Opfer, Opfer am Sabbat, Neumond, Passah und am Fest der Erstlinge. | 28.1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 28.2 Befiehl
den Soehnen Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt darauf acht
haben, mir meine Opfergabe, meine Speise, in Form der mir
[zukommenden] Feueropfer zu ihrer festgesetzten Zeit
darzubringen, mir zum wohlgefaelligen Geruch! 28.3 Und sage zu
ihnen: Das ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen
sollt: zwei einjaehrige Laemmer ohne Fehler, taeglich als
regelmaessiges Brandopfer. 28.4 Das eine Lamm sollst du am
Morgen bereiten, und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei
Abenden bereiten; 28.5 und zum Speisopfer ein zehntel Efa
Weizengriess, gemengt mit einem viertel Hin gestossenen Oeles
28.6 - ein regelmaessiges Brandopfer, das am Berge Sinai
eingesetzt wurde, zum wohlgefaelligen Geruch, ein Feueropfer fuer
den HERRN -; 28.7 und das dazugehoerige Trankopfer, ein viertel
Hin fuer je ein Lamm; im Heiligtum sollst du als Trankopfer
Rauschtrank fuer den HERRN spenden. 28.8 Und das zweite Lamm
sollst du zwischen den zwei Abenden bereiten; wie das
Morgen-Speisopfer und das dazugehoerige Trankopfer sollst du es
bereiten, ein Feueropfer von wohlgefaelligem Geruch fuer den
HERRN.
28.9 Und am Sabbattag zwei einjaehrige Laemmer ohne Fehler und
als Speisopfer zwei Zehntel Weizengriess, gemengt mit Oel, und das
dazugehoerige Trankopfer. 28.10 [Es ist] das Brandopfer des
Sabbats an jedem Sabbat, [zusaetzlich] zum regelmaessigen
Brandopfer und dem dazugehoerigen Trankopfer.
28.11 Und am Anfang eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein
Brandopfer darbringen: zwei Jungstiere und einen Widder, sieben
einjaehrige Laemmer ohne Fehler; 28.12 und zu jedem Stier drei
Zehntel Weizengriess, gemengt mit Oel, als Speisopfer; und zu dem
einen Widder zwei Zehntel Weizengriess, gemengt mit Oel, als
Speisopfer; 28.13 und zu jedem Lamm je ein Zehntel
Weizengriess, gemengt mit Oel, als Speisopfer. [Es ist] ein
Brandopfer, ein wohlgefaelliger Geruch, ein Feueropfer fuer den
HERRN. 28.14 Und die dazugehoerigen Trankopfer: ein halbes Hin
Wein soll zum Stier gehoeren und ein drittel Hin zum Widder und
ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer zum Neumond in
jedem Monat nach den Monaten des Jahres. 28.15 Und ein
Ziegenbock zum Suendopfer fuer den HERRN soll [zusaetzlich] zum
regelmaessigen Brandopfer und dem dazugehoerigen Trankopfer
bereitet werden.
28.16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, ist
Passah fuer den HERRN. 28.17 Und am fuenfzehnten Tag dieses
Monats ist ein Fest; sieben Tage sollen ungesaeuerte Brote
gegessen werden. 28.18 Am ersten Tag soll eine heilige
Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun. 28.19
Und ihr sollt ein Feueropfer darbringen, ein Brandopfer fuer den
HERRN: zwei Jungstiere und einen Widder und sieben einjaehrige
Laemmer; ohne Fehler sollen sie euch sein; 28.20 und das
dazugehoerige Speisopfer, Weizengriess, gemengt mit Oel: drei
Zehntel sollt ihr opfern zum Stier und zwei Zehntel zum Widder;
28.21 je ein Zehntel sollst du bereiten zu jedem Lamm von den
sieben Laemmern; 28.22 und einen Ziegenbock als Suendopfer, um
Suehnung fuer euch zu erwirken. 28.23 Ausser dem
Morgen-Brandopfer, das zum regelmaessigen Brandopfer gehoert, sollt
ihr das bereiten. 28.24 Solche [Opfer] sollt ihr sieben Tage
lang taeglich bereiten als Speise, als Feueropfer von
wohlgefaelligem Geruch fuer den HERRN; [zusaetzlich] zum
regelmaessigen Brandopfer und dem dazugehoerigen Trankopfer soll es
bereitet werden. 28.25 Und am siebten Tag sollt ihr eine
heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr
tun.
28.26 Und am Tag der Erstlinge, wenn ihr dem HERRN ein neues
Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest, sollt ihr eine
heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr
tun. 28.27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum
wohlgefaelligen Geruch fuer den HERRN: zwei Jungstiere, einen
Widder, sieben einjaehrige Laemmer; 28.28 und das dazugehoerige
Speisopfer, Weizengriess, gemengt mit Oel: drei Zehntel zu jedem
Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder, 28.29 je ein Zehntel zu
jedem Lamm von den sieben Laemmern; 28.30 [und] einen
Ziegenbock, um Suehnung fuer euch zu erwirken. 28.31 Ausser dem
regelmaessigen Brandopfer und dem dazugehoerigen Speisopfer sollt
ihr sie bereiten - ohne Fehler sollen sie euch sein - mit den
dazugehoerigen Trankopfern.
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