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Schnellsuche: Aussatz - Buch - Haut - Bart - Testament - Mose
Unrein - Kopf - Schorf - Gesetz - Moses - Menschen - Mitte - Entstehung
Gesetz vom Aussatz an Menschen.
13.1 Und der HERR redete zu Mose und zu Aaron: 13.2 Wenn ein
Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhoehung oder einen
Schorf oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut
seines Fleisches zu einem Aussatzmal, dann soll er zum Priester
Aaron gebracht werden oder zu einem von seinen Soehnen, den
Priestern. 13.3 Und besieht der Priester das Mal in der Haut
des Fleisches, und das Haar in dem Mal hat sich in weiss
verwandelt, und das Mal erscheint tiefer als die Haut seines
Fleisches, [dann] ist es das Mal des Aussatzes. Und sieht es der
Priester, dann soll er ihn fuer unrein erklaeren. 13.4 Und wenn
der Flecken in der Haut seines Fleisches weiss ist und er nicht
tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in
weiss verwandelt, dann soll der Priester [den, der] das Mal
[hat], [fuer] sieben Tage einschliessen. 13.5 Und besieht es der
Priester am siebten Tag, und siehe, das Mal ist in seinen Augen
stehengeblieben, das Mal hat in der Haut nicht um sich
gegriffen, dann soll der Priester ihn zum zweiten Mal [fuer]
sieben Tage einschliessen. 13.6 Und besieht es der Priester am
siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe, das Mal ist blass
geworden, und das Mal hat nicht um sich gegriffen in der Haut,
dann soll der Priester ihn fuer rein erklaeren: es ist Schorf. Er
soll seine Kleider waschen und ist rein. 13.7 Wenn aber der
Schorf in der Haut weiter um sich greift, nachdem er sich dem
Priester zu seiner Reinigung gezeigt hat, dann soll er sich dem
Priester zum zweiten Mal zeigen. 13.8 Und besieht [ihn] der
Priester, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich
gegriffen, dann soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren:
Aussatz ist es.

13.9 Wenn ein Aussatzmal an einem Menschen entsteht, dann soll
er zum Priester gebracht werden. 13.10 Und besieht [ihn] der
Priester, und siehe, es ist eine weisse Erhoehung in der Haut, und
sie hat das Haar in weiss verwandelt, und eine Bildung von
[wildem] Fleisch ist in der Erhoehung, 13.11 [dann] ist es ein
alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester
soll ihn fuer unrein erklaeren; er soll ihn nicht einschliessen,
denn er ist unrein. 13.12 Wenn aber der Aussatz in der Haut
kraeftig ausbricht und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das
Mal hat, bedeckt, von seinem Kopf bis zu seinen Fuessen, wohin
auch die Augen des Priesters sehen, 13.13 und der Priester
besieht [ihn], und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch
bedeckt, dann soll er [den, der] das Mal [hat], fuer rein
erklaeren; hat es sich ganz in weiss verwandelt, ist er rein.
13.14 An dem Tag aber, da [wildes] Fleisch an ihm gesehen
wird, wird er unrein sein. 13.15 Und sieht der Priester das
[wilde] Fleisch, dann soll er ihn fuer unrein erklaeren; das rohe
Fleisch ist unrein: Aussatz ist es. 13.16 Wenn aber das
[wilde] Fleisch wieder zurueckgeht und in weiss verwandelt wird,
dann soll er zum Priester kommen. 13.17 Und besieht ihn der
Priester, und siehe, das Mal ist in weiss verwandelt, dann soll
der Priester [den, der] das Mal [hat], fuer rein erklaeren: rein
ist er.

13.18 Und wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwuer
entsteht und [wieder] heilt, 13.19 und es entsteht an der
Stelle des Geschwuers eine weisse Erhoehung oder ein weiss-roetlicher
Fleck, dann soll er sich dem Priester zeigen. 13.20 Und
besieht [ihn] der Priester, und siehe, der Fleck erscheint
niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiss
verwandelt, dann soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren: das
Mal des Aussatzes ist es. Er ist in dem Geschwuer ausgebrochen.
13.21 Wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein
weisses Haar darin, und der Fleck ist nicht niedriger als die
Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn [fuer] sieben Tage
einschliessen. 13.22 Wenn er aber in der Haut weiter um sich
greift, dann soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren: ein Mal
ist es. 13.23 Und wenn der Fleck an seiner Stelle
stehenbleibt, [wenn er] nicht um sich gegriffen hat, dann ist es
die Narbe des Geschwuers. Der Priester soll ihn fuer rein
erklaeren.

13.24 Oder wenn [im] Fleisch, in dessen Haut, eine
[Brand]wunde entsteht, und die Bildung der Wunde wird ein
weiss-roetlicher oder weisser Fleck, 13.25 und der Priester
besieht ihn, und siehe, das Haar im Fleck ist in weiss
verwandelt, und er erscheint tiefer als die Haut, [dann] ist es
Aussatz; er ist in der [Brand]wunde ausgebrochen. Der Priester
soll ihn fuer unrein erklaeren: das Mal des Aussatzes ist es.
13.26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist
kein weisses Haar in dem Fleck, und er ist nicht niedriger als
die Haut und ist blass, dann soll der Priester ihn [fuer] sieben
Tage einschliessen. 13.27 Und der Priester soll ihn am siebten
Tag besehen. Wenn er in der Haut weiter um sich greift, dann
soll der Priester ihn fuer unrein erklaeren: das Mal des Aussatzes
ist es. 13.28 Und wenn der Fleck an seiner Stelle
stehenbleibt, [wenn er] in der Haut nicht um sich gegriffen hat
und blass ist, ist es die Erhoehung der [Brand]wunde. Der Priester
soll ihn fuer rein erklaeren, denn es ist die Narbe der
[Brand]wunde.

13.29 Und wenn ein Mann oder eine Frau ein Mal am Kopf oder am
Bart bekommt, 13.30 und der Priester besieht das Mal, und
siehe, sie erscheint tiefer als die Haut, und goldglaenzendes,
duennes Haar ist darin, dann soll der Priester ihn fuer unrein
erklaeren: Kraetze ist es, Aussatz des Kopfes oder des Bartes.
13.31 Und wenn der Priester das Mal der Kraetze besieht, und
siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein
schwarzes Haar darin, dann soll der Priester [den, der] das Mal
der Kraetze [hat], [fuer] sieben Tage einschliessen. 13.32 Und
besieht der Priester das Mal am siebten Tag, und siehe, die
Kraetze hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein
goldglaenzendes Haar darin, und die Kraetze erscheint nicht tiefer
als die Haut, 13.33 dann soll er sich scheren; aber den Schorf
soll er nicht scheren. Und der Priester schliesse [den, der] die
Kraetze [hat], zum zweiten Mal [fuer] sieben Tage ein. 13.34 Und
besieht der Priester die Kraetze am siebten Tag, und siehe, die
Kraetze hat in der Haut nicht um sich gegriffen, und sie
erscheint nicht tiefer als die Haut, dann soll der Priester ihn
fuer rein erklaeren. Er soll seine Kleider waschen, und er ist
rein. 13.35 Wenn aber nach seiner Reinigung die Kraetze in der
Haut weiter um sich greift, 13.36 und der Priester besieht
ihn, und siehe, die Kraetze hat in der Haut um sich gegriffen,
dann soll der Priester nicht nach dem goldglaenzenden Haar
forschen: unrein ist er. 13.37 Wenn aber in seinen Augen die
Kraetze stehengeblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin
gewachsen, dann ist die Kraetze geheilt: rein ist er. Der
Priester soll ihn fuer rein erklaeren.

13.38 Und wenn ein Mann oder eine Frau in der Haut ihres
Fleisches Flecken bekommt, weisse Flecken, 13.39 und der
Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches
sind blasse, weisse Flecken, dann ist es ein [gutartiger]
Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: rein ist er.

13.40 Und wenn bei jemandem sein Kopf kahl wird, ist er ein
Glatzkopf: rein ist er. 13.41 Und wenn sein Kopf an seiner
Vorderseite kahl wird, ist er stirnglatzig: rein ist er. 13.42
Und wenn an der kahlen Stelle [hinten] oder an der Stirnglatze
ein weiss-roetliches Mal ist, dann ist es Aussatz, der an seiner
kahlen Stelle [hinten] oder an seiner Stirnglatze ausgebrochen
ist. 13.43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die
Erhoehung des Mals ist weiss-roetlich an seiner kahlen Stelle
[hinten] oder an seiner Stirnglatze gleich dem Aussehen des
Aussatzes in der Haut des Fleisches, 13.44 [dann] ist er ein
aussaetziger Mann: unrein ist er. Der Priester soll ihn fuer ganz
und gar unrein erklaeren; sein Mal ist an seinem Kopf.

13.45 Und der Aussaetzige, an dem das Mal ist, - seine Kleider
sollen zerrissen und sein Kopfhaar soll frei haengen gelassen
werden, und er soll seinen Bart verhuellen und ausrufen: Unrein,
unrein! 13.46 All die Tage, die das Mal an ihm ist, soll er
unrein sein; unrein ist er: allein soll er wohnen, ausserhalb des
Lagers soll seine Wohnung sein.

Gesetz vom Aussatz an Kleidern.

13.47 Und wenn an einem Kleid ein Aussatzmal entsteht, an
einem Kleid aus Wolle oder an einem Kleid aus Leinen 13.48
oder an einem Gewebe oder an Gewirktem aus Leinen oder aus Wolle
oder an einem Fell oder an irgend einem Fellwerk, 13.49 und
das Mal ist gruenlich oder roetlich am Kleid oder am Fell oder am
Gewebe oder am Gewirkten oder an irgendeinem Geraet aus Fell,
[dann] ist es das Mal des Aussatzes. Man soll es den Priester
besehen lassen. 13.50 Und der Priester besehe das Mal und
schliesse [das, woran] das Mal [ist, fuer] sieben Tage ein.
13.51 Und sieht er das Mal am siebten Tag, dass das Mal um sich
gegriffen hat am Kleid oder am Gewebe oder am Gewirkten oder am
Fell, nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, [dann] ist das
Mal ein boesartiger Aussatz: unrein ist es. 13.52 Und man soll
das Kleid oder das Gewebe oder das Gewirkte aus Wolle oder aus
Leinen oder jedes Geraet aus Fell, woran das Mal ist, verbrennen;
denn ein boesartiger Aussatz ist es: mit Feuer soll es verbrannt
werden. 13.53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das
Mal hat nicht um sich gegriffen am Kleid oder am Gewebe oder am
Gewirkten oder an irgendeinem Geraet aus Fell, 13.54 dann soll
der Priester gebieten, dass man das waescht, woran das Mal ist;
und er soll es zum zweiten Mal [fuer] sieben Tage einschliessen.
13.55 Und besieht der Priester das Mal nach dem Waschen, und
siehe, das Mal hat sein Aussehen nicht geaendert, und das Mal hat
nicht um sich gegriffen, [dann] ist es unrein. Mit Feuer sollst
du es verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen
Stelle [hinten] oder auf der kahlen Stelle [vorne]. 13.56 Und
wenn der Priester es besieht, und siehe, das Mal ist blass
geworden nach dem Waschen, dann soll er es abreissen vom Kleid
oder vom Fell oder vom Gewebe oder vom Gewirkten. 13.57 Und
wenn es sich noch zeigen wird am Kleid oder am Gewebe oder am
Gewirkten, oder an irgendeinem Geraet aus Fell, [dann] ist es ein
ausbrechender [Aussatz]: mit Feuer sollst du verbrennen, woran
das Mal ist. 13.58 Und das Kleid oder das Gewebe oder das
Gewirkte oder irgendein Geraet aus Fell, das du waeschst, so dass
das Mal daraus weicht: es soll zum zweiten Mal gewaschen werden.
Dann ist es rein.

13.59 Das ist das Gesetz [betreffs] des Aussatzmals an einem
Kleid aus Wolle oder aus Leinen, oder an einem Gewebe oder an
einem Gewirkten oder an irgendeinem Geraet aus Fell, es fuer rein
oder fuer unrein zu erklaeren.
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